Beeinflussbares Recht – die selbst bestätigende Überzeugung – ein Experiment

Aus unterschiedlichen vorangegangen Studien und der Analyse polizeilicher Vernehmungstaktiken, nahmen Kassin und Kollegen an, dass zum Teil theoriegeleitete soziale Interaktionen bei polizeilichen Verhörmethoden auf Schuldvermutungen beruhen und so Aussagen beeinflussen. Sie stellten die Hypothese auf, dass sich ein selbst verstärkender Prozess in Gang setzen könnte, bei dem das Verhalten des Vernehmers, das Verhalten des Verdächtigen einschränkt und so zu einer scheinbaren Bestätigung der eigenen Überzeugung führt. Um dies genauer zu untersuchen, führten Kassin und Kollegen ein zweiphasiges Experiment durch.

Innerhalb eines Laborparadigmas wurden die Überzeugungen der Vernehmungsbeamten und die tatsächliche Schuld oder Unschuld der zu Vernehmenden zufällig variiert. In Phase eins nahmen 104 Psychologiestudenten paarweise teil, um als Vernehmungsbeamte oder Verdächtige aufzutreten. Jedes Paar wurde nach dem Zufallsprinzip einer Gruppe zugewiesen, Vernehmungserwartung: schuldig vs. unschuldig, Verdächtigenstatus: schuldig vs. unschuldig.

Den Vernehmungsbeamten wurde erzählt, dass sie die Rolle eines Detektivs übernehmen und versuchen einen Fall zu lösen. Die Versuchsleiter manipulierten die Erwartung der Vernehmer und erläuterten anschließend die Ziele einer polizeilichen Befragung. A) ein Geständnis zu erlangen, B) eine genaue Feststellung der Schuld oder Unschuld zu gewährleisten. Anschließend hatten die Probanden Zeit, eine Befragungsstrategie zu planen. Hierzu wurde Material zur polizeilichen Vernehmung, eine neutrale Eingangsfrage und 12 Fragen, die jeweils paarweise schuld vermutend und unschuld vermutend waren, sowie eine Checkliste mit 13 Verhörmethoden bereitgestellt. Die Probanden erhielten die Anweisung, jeweils sechs der zufällig angeordnete Fragen und Verhörmethoden auszuwählen. Es wurde freigestellt, die Verhörmethoden anzuwenden. Allen Vernehmern versprach man ein Geschenkgutschein eines örtlichen Sandwich-Ladens, wenn Sie die Verdächtigen richtig als schuldig oder unschuldig erkannten.

Die Verdächtigen wurden entweder angeleitet, einen vorgetäuschten Diebstahl zu begehen, oder den Tatort ohne Tat aufzusuchen. Der Versuchsleiter erklärte den Verdächtigen, dass ihr Ziel darin bestehe, ihre Beteiligung zu leugnen und die Vernehmer von ihrer Unschuld zu überzeugen. Allen Verdächtigen versprach man ein Geschenkgutschein eines örtlichen Sandwich-Ladens, wenn der Vernehmungsbeamte sie nach der Sitzung für unschuldig befand. Die Befragungen von einer Dauer von circa zehn Minuten wurden durchgeführt und aufgezeichnet. Anschließend bat man die Vernehmer, in einem Fragebogen zu beurteilen, ob der Verdächtige schuldig oder unschuldig ist, weiter den Grad der Ängstlichkeit, der Abwehrhaltung, der Freundlichkeit und der Eindringlichkeit seiner Leugnung zu beurteilen. Ebenso sollten die Vernehmer angeben, wie viel Druck sie auf den Verdächtigen ausübten. Die Verdächtigen füllten einen simultanen Fragebogen aus Ihrer Sicht aus.

Um auszuschließen, dass die Verdächtigen selbst von den manipulierten Erwartungen beeinflusst wurden, bewerteten unabhängige Beobachter die aufgezeichneten Verhöre in der zweiten Phase. Hierzu wurden achtundsiebzig Psychologiestudenten paarweise ausgewählt und nach dem Zufallsprinzip eingeteilt. Sie hörten sich Tonbandaufnahmen von A) nur Vernehmungsbeamten, B) nur Verdächtigen, oder C) beide Spuren von jeweils vier Verhören an. Anschließend beurteilten die Beobachter mittels Fragebogen, ob jeder Verdächtige schuldig oder unschuldig war und bewerteten ihr Vertrauen in dieses Urteil. Außerdem sollten sie angeben, ob der Vernehmungsbeamte den Verdächtigen für schuldig oder unschuldig befunden hatte, sowie ihr Vertrauen in diese Einschätzung bewerten. Weiter sollten Sie bewerten, inwieweit der Vernehmer zu Beginn die Schuld des Verdächtigen vermutete, wie sehr sich dieser um ein Geständnis bemühte und wie viel Druck er auf den Verdächtigen ausübte. In Bezug auf den Verdächtigen bewerteten die Beobachter, wie ängstlich und defensiv er war, wie entschieden er die Anschuldigungen bestritt und wie plausibel sein Alibi erschien.

Das Experiment konnte zeigen, dass die Erwartung der Vernehmungsbeamten deren Wahrnehmung und Verhalten vor, während und nach der Vernehmung beeinflussten. Vernehmer mit einer Schuldzuweisungserwartung wählten vor dem Verhör mehr schuld vermutende Fragen aus, setzen während dem Verhör mehr Techniken ein und beurteilten Verdächtige öfter als schuldig. Weiter gaben beide Seiten an, dass die Vernehmenden mehr Druck auf die unschuldigen Verdächtigen ausübten. Weiter konnte man zeigen, dass Beobachter in der Lage waren, Vernehmungsbeamte mit schuldigen und unschuldigen Erwartungen zu erkennen. Sie nahmen bei Vernehmern mit einer Schuldvermutung mehr Druck wahr, um ein Geständnis zu erlangen. Auch dann, wenn die Beobachter nur die Tonbänder mit den Antworten der Verdächtigen erhielten. Ebenso waren die Beobachter der Meinung, dass unschuldige Verdächtige die plausibleren Leugnungsgeschichten 3 erzählten. Das lässt vermuten, dass erzählerische Unschuldsindizien vorgetragen wurden. Die Daten der Beobachter deuteten ebenso darauf hin, dass die Beschuldigten die vorherigen Überzeugungen der Vernehmer durch ihr Verhalten bestätigten. So wurden die Verdächtigen in der Rolle „Schuldig“ als defensiver eingeschätzt.

Zusammenfassend stellt diese Studie eindrücklich dar, wie eine Schuldvermutung das Verhalten der Vernehmer vor, während und nach einer Befragung beeinflusst. Weiter ein Prozess der Verhaltensbestätigung in Gang setzt, dass die Erwartungen und das Verhalten des Vernehmers und des Verdächtigen beeinflussen, selbst von neutralen Beobachtern wahrnehmbar. Somit konnte die Hypothese bestätigt werden.


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