Beeinflussbares Recht – wie psychologische Mechanismen die Rechtssprechung beeinflussen.
Der Kriminalfall Rudolf Rupp, der sich im Herbst 2001 in Bayern ereignete, zählt als einer der grotesken Verfahren der neuen deutschen Rechtssprechung. Er ist ein Paradebeispiel für das Versagen von Executive und Judikative. Durch das fehlerhafte Urteil eines Schwurgerichts verbrachten unschuldige Menschen in Haft. Die ans Licht gebrachten Fehler deckten miserablen Zustände in einem deutschen Justizverfahren auf und beschäftigten hohe Gerichte bis in den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dabei verblüffte nicht nur der ausgeübte psychische Druck auf die Beschuldigten, sondern auch die missachtete Sorgfaltspflicht der Staatsbeamten. Anhand dieses Falles sollen folgenschwere psychologische Mechanismen beschrieben werden, die unsere Rechtssprechung beeinflussen.
Zusammenfassung des Falles
Im Oktober 2001 meldete die Ehefrau des Landwirts Rudolf Rupp ihren Partner als vermisst. Dieser sei nach einem Wirtshausbesuch nicht mehr aufgetaucht, bei dem er sich betrunken hatte. Nach zwei Jahren erfolgloser polizeilicher Ermittlungsarbeit wurde die Akte aufgrund mangelnder Beweise eingestellt. Vermehrte Aussagen unterschiedlicher Dorfbewohner führten jedoch zu neuen Motiverkenntnissen, sodass die Ehefrau sowie ihre Töchter und dessen Ex-Freund in den Fokus der Beamten geraten. Im Laufe einer mehrstündigen Vernehmung gestanden die Beschuldigten, Rudolf Rupp in seinem Haus erschlagen, zerstückelt und anschließend an die auf dem Bauernhof lebenden Hunde verfüttern zu haben. Es kam zu einer Verurteilung der Beschuldigten im Mai 2005. Da keine forensischen Indizien gefunden werden konnten, stütze sich das Urteil ausschließlich auf die Aussagen der Angeklagten. Obwohl Frau Rupp, als auch die Töchter bekanntermaßen an einer geistigen Behinderung litten. Weiter, der Ex-Freund der Tochter seit der frühen Jugend alkoholabhängig war. Trotz Widerruf der Geständnisse befand das Gericht die Angeklagten für schuldig. Erst als der PKW des verschwundenen Herrn Rupp und damit sein Leichnam gefunden wurde, kam es zur Kehrtwende. Weder die Annahmen einer Zerstückelung, noch einer stumpfen Gewalteinwirkung, konnten forensisch nachvollzogen werden. Dadurch wurde erwiesen, dass wesentliche Teile der im Urteil getroffenen Feststellungen nicht der Wahrheit entsprachen. Trotz Bemühungen lehnte die Justiz bis ins Jahr 2010 ein Wiederaufnahmeverfahren ab. Anfang 2011 wurden die Beschuldigten vom Landgericht Landshut freigesprochen, nachdem sie ein Drittel ihrer Haftsprache abgesessen hatten.
Psychologische Mechanismen
Im folgenden Abschnitt werden unterschiedliche psychologische Mechanismen erläutert, die die Urteilsfindung maßgeblich beeinflusst haben. Mögliche Faktoren finden sich über den gesamten justiziaren Prozess hinweg. Aufgrund der Bedeutsamkeit der falschen Geständnisse für das gesprochene Urteil, wird hier ein Schwerpunkt gelegt. Zudem soll herausgefunden werden, ob offensichtliche Indizien an den Aussagen zweifeln lassen. Obwohl dieser Fall mit einer hohen medialen Aufmerksamkeit einherging, wurde nur wenig dokumentiert. Auch eine Aufnahme der Zeugenaussagen durch die Polizei fand nicht statt. Lediglich kurze Videoausschnitte der Tatrekonstruktion, veröffentlicht durch den Spiegel, können Einblicke in das Vorgehen der Befragung liefern. Retro-perspektivisch ist es somit erschwert, definitive Aussagen zu treffen.
Falsche Geständnisse
Die Urteilsfindung in diesem Prozess stütze sich maßgeblich auf die umfassenden Geständnisse der Beschuldigten. Diese wurden im Laufe abgelegt, teils mehrfach berichtigt und widerrufen. Erst nach der Obduktion des Leichnams stellten sich diese als definitiv unwahr heraus. Doch wie kamen teilweise widersprüchlichen Aussagen zustande?
3.1.1 Kognitive Beeinträchtigungen und psychische Erkrankungen
Besonders hervorzuheben sind die in Gutachten bestätigten, aber von der Polizei vernachlässigten, geistigen Behinderungen der Beschuldigten. Laut Gucljonsson (2003) besteht bei Personen mit einer Intelligenzminderung eine generell höhere Suggestionsanfälligkeit. Das bedeutet, dass Beschuldigte deutlich empfänglicher sind für übermittelte Informationen und diese als selbst Erlerntes in ihr kognitives System integrieren. Es ist anzunehmen, dass Minderbegabte ihre Entscheidungen stärker als andere von situativen Umständen abhängig machen. So einem aktuellen Befragungsdruck nachgeben, um eine aversive Situation zu beenden. Zumal, da sie langfristige Konsequenzen aus ihrem Verhalten nur schlecht antizipieren können. Drizen und Leo (2004) argumentierten zudem, dass eine große Zahl an Falschaussagen durch psychisch Kranke verursacht werden. Insbesondere bei Störungen der Realität, der Wahrnehmung und des Denkens ist das Risiko erhöht, falsche Geständnisse zu evozieren. Somit kann eine Verzerrung der Aussagen sowohl bei allen Familienmitgliedern (starke Intelligenzminderung), als auch bei dem Ex-Freund der Tochter (Alkoholismus) vermutet werden. Beispielhaft kann ein Kapitulieren unter dem Befragungsdruck bei dem vom Spiegel veröffentlichtem Videomaterial beobachtet werden. Das wird besonders deutlich, als die Tochter in einer vom Ermittler besonders intensiven Befragung zum Tathergang des Vaters in Tränen ausbricht. Danach korrigiert die Beschuldigte ihre Aussage im Sinne der Suggestionen des Ermittlers.
3.1.2 Suggestive Fragen
Auch suggestive Fragen können zu einem Problem werden. Denn vorangegangen Schuldzuweisungen der Ermittler wirken sich auf den Befragungsstil aus und folgen einem Effekt der selbsterfüllenden Prophezeiung. Fragen werden folglich so gewählt, dass die Grundhaltung des Ermittlers der befragten Person anzeigt, was von ihr erwartet wird. In einem zweiphasigen Experiment untersuchten Kassin und Kollegen, ob die Schuldvermutung einer polizeilichen Vernehmung den Prozess einer Verhaltensbestätigung auslöst. Hierzu wurden in der ersten Phase 52 schuldige und unschuldige Probanden von Polizeibeamten mit klarer Schuld- beziehungsweise Unschuldsvermutung befragt. In der zweiten Phase hörten sich neutrale Beobachter die Tonbandaufnahmen an und empfanden die Personen unter der Bedingung der Schuldzuweisung als defensiver und schuldiger. Das Experiment deutet darauf hin, dass eine Schuldvermutung einen Prozess der Verhaltensbestätigung in Gang setzt. Durch Erwartungen und somit suggestive Fragen wird das Verhalten des Vernehmens, des Verdächtigen und schließlich des Urteils beeinflusst. So sieht man in mannigfaltigen Beispielen aus dem veröffentlichtem Videomaterial, wie der Beamte eigene Ideen zum Tathergang in die Vernehmung integriert und diese lediglich vom Befragten bestätigen lässt.
3.1.2 Aversive Befragungen
Suggestive Fragen führen auch dazu, den Druck auf den Beschuldigten zu intensiveren, der wiederum die Wahrscheinlichkeit eines Geständnisses erhöht. In Bezug auf Drucksituationen in Befragungen konnte Madon et al. 2012 zeigen, dass Beschuldigte versuchen, proximale Konsequenzen zu vermeiden und distale in Kauf zu nehmen. Das legt nahe, dass diese bei der Vernehmung eine Kurzsichtigkeit an den Tag legen. Kommt es nun zu einem starken aversiven Druck, ist man eher gewollt in der Zukunft liegende Konsequenzen in Kauf zu nehmen, um die aktuelle psychisch belastende Situation zu beenden. In Anbetracht der äußerst aversiven Befragung scheint es sinnvoll, dass die Beschuldigten Geständnisse abgaben, um aus der aktuellen Situation zu entkommen, zumal dar aufgrund der kognitiven Beeinträchtigung langfristige Folgen ohnehin schlecht abgeschätzt werden konnten.
3.1.3 Sonstige Mechanismen
Die Geständnisswiderrufe unterstützen die erläuterten Mechanismen. Nach der drei Phasen Theorie von Wegener (1991) sind falsche Geständnisse eine Reaktion auf eine seelische Überforderung. Bei Anforderungen, die den Bewältigungskapazitäten übersteigen, folgt auf ein Bewältigungsversuch eine Regressionsphase. Es kommt zur Verunsicherung und die Zunahme von Vulnerabilitäten. Sprich eine Herabsetzung des Suggestionswiderstandes. Es kann anschließend zu einer Restitutionsphase kommen, in der das Individuum wieder versucht, Kontrolle über die Situation zu erlangen. In Bezug auf das vorher genannte Beispiel aus der Vernehmung, versucht die Tochter erst den Anforderungen des Ermittlers gerecht zu werden, es kommt zu erhöhtem Druck, eine Überforderung äußert sich in der emotionalen Reaktion. Die Aussage wird angepasst, aber zu späterem Zeitpunkt zurückgezogen. Die Beschuldigte versucht in der Restitutionsfall Kontrolle zu erlangen, dieses Verhalten verweist auf eine vorangegangene Indizierung. Wichtig zu erwähnen ist, dass das Entstehen eines falschen Geständnisses, ob stressbedingt, erzwungen oder induziert, immer durch eine unterschiedliche Reihe von Faktoren bedingt wird. Tatsächlich können diese bei Jedem zum Tragen kommen. Das liegt unter anderem an routinemäßiger Täuschung, Tricks und psychologischer Verhörmethoden der Polizei. Die vernachlässigten kognitiven Beeinträchtigungen sind nur ein Teil des Puzzles. Erschwerend können in diesem Fall weitere Fehlschläge bei den Verhörmethoden seitens der Polizei vermutet werden. So berichtet ein Zeuge, seine Aussage sei durch einen Deal und dem Gebrauch einer Dienstwaffe erzwungen wurden. Unabhängig von der offensichtlichen Drucksituation, zeigen Studien, dass Deals sowohl die Rate echter, als auch falscher Geständnisse erhöhen. Dieses Beispiel veranschaulicht nur einen Ausschnitt der vermutlich angewendeten Methoden der über einen langen Zeitraum stattfindenden, wiederholten, aber nicht dokumentierten Verhöre und soll an dieser Stelle das Fehlverhalten der Staatsbeamten unterstreichen.
Glaubhaftigkeit
Wichtig zu hinterfragen ist es, inwieweit die falschen Geständnisse für geschultes Personal Glaubwürdigkeit besaßen. Ein besonders deutliches Merkmal ist die Schilderung inhaltlich quantitativem und qualitativem Detailreichtum. Mit quantitativem Detailreichtum ist die Menge an 6 übermittelten Information, mit qualitativem Dimension die Tiefe der Aussage gemeint. Beispielhaft die Schilderung eigen psychischer Vorgänge, ausgefallener originelle Einzelheiten. Betrachtet man die veröffentlichen Videosequenzen, so fällt besonders ein Detail ins Gewicht. Die Beschuldigten antworten wortkarg, abgestimmt auf die Fragen des Ermittlers. Es wirkt eher so als ob jede Information ergründet werden müsse, nur selten kommt es zu einem Redefluss, es werden keine persönlichen Emotionen oder Verschachtelungen erläutert. Weiter werden vorher getätigte Aussagen nicht sinnvoll ergänzt oder weitergesponnen. Auch die Konsistenz der Aussagen, die unter anderem korrigiert und widerrufen werden, ist fraglich. Nach Friedrich Arntzen (2007) sind Ergänzbarkeit und Konsistenz zwei wichtige Faktoren für die Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen. Folglich hätten bei den getätigten Aussagen seitens der Beobachter alle Alarmglocken klingen müssen.
Richterliche Entscheidungsfindung
Dargelegte Indizien werfen die Frage auf, warum Anomalien nicht bei Gericht aufgefallen sind. Somit soll kurz auf ein besonderes Merkmal der richterlichen Entscheidungsfindung Bezug genommen werden. Zum einen besitzt das Strafrechtssystem derzeit keinen angemessenen Schutz für Menschen, die als schuldig erkannt werden. Selbst belastende Aussagen führen zu einer Brandmarkung, die eine mangelnde Beweislage oder gar widersprüchliche Indizien in den Hintergrund rücken. Weiter besteht ein hohes Risiko, dass der Widerruf eines Geständnisses vor Gericht nicht akzeptiert wird. Das führt oftmals zu einer schnellen und ungenauen Beweisaufnahme sowie einem inkonsistenten Urteil. Hauptsächlich dann, wenn Geständnisse von Expertenmeinungen gestützt werden, können hoch ausgebildeter Experten wie Richter oder Staatsanwälte beeinflusst werden. Auch von bereits erläuterten Mechanismen der selbsterfüllenden Prophezeiung sind Justiziare nicht befreit. So bleibt selbst nach dem Fund und den eindeutigen Beweisen gegen das gefällte Urteil im Fall Rudi Rupp der Staatsanwalt bei seinen Annahmen. Er äußert im Spiegel Interview sinngemäß, dass er weiterhin von der Tat der Beschuldigten überzeugt sei.
Diskussion
Wie erläutert, zeigen unterschiedliche psychologische Mechanismen mögliche Gründe für ein Fehlurteil im Falle Rudi Rupp. Dieses wurde durch die Vernachlässigung kognitiver Beeinträchtigungen, psychischer Erkrankungen, die Verwendung aversiver Befragungen unter suggestiven Fragen und inakzeptablen Verhörmethoden hervorgerufen. Neben falschen Geständnissen beeinflussten Besonderheiten der richterlichen Urteilsfindung den Prozess. Jedoch hätten Mängel der Beweisführung spätestens hier auffallen müssen. Insbesondere, da Indizien gegen die Glaubhaftigkeit der Aussagen sprachen. Das untermauert nicht nur ein Versagen seitens der Exekutive, sondern auch der Judikative und somit der gesamten deutschen Justiz. Die Umstände dieses Falles ließen mich teils fassungslos zurück. Psychischer Druck, mangelnde Beweislage und die Ignoranz grundlegender kognitiver Beeinträchtigungen, lässt eine Vorgehensweise im nicht europäischen Ausland vermuten. Eine derartig fehlerhafter und höchst unethischer Prozess, war für mich bis jetzt in Deutschland nicht denkbar. Der Fall Rudi Rupp untermauert ausdrücklich, wie wichtig das Zustandekommen falscher Aussagen unter Einzug kognitiver Beeinträchtigungen ist. In der Praxis sollte für Intelligenzminderungen sensibilisiert werden. Sinnbildlich zeigt der Fall, wie einflussreich psychologische Mechanismen bei der Urteilsfindung sind. In der Praxis können mehr geschulte Psychologen, Ethiker und Philosophen mit in den Prozess einbezogen werden, um diese zu erkennen und zu berücksichtigen. Schauen wir in die Zukunft, könnte eine künstliche Intelligenz abschätzen, wie Konsistenz die Beweisführung in einem Prozess ist und bei etwaigen Anomalien die Unterstützung von Psychologen anfordern. Eine derartige Utopie bedarf selbstverständlich intensiver zukünftiger Forschung.
