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Explainer · Ökonomie & Arbeit

Es fehlt nicht an Händen, sondern an Abschlüssen

CV
Dr. Constantin Vogel
5 Min. Lesezeit · 28. Oktober 2026

38.204 offene Stellen für ausgebildete Fachkräfte könnten besetzt werden, wenn arbeitslose und beschäftigte Helfer qualifiziert würden. Das entspricht 16,9 Prozent der Fachkräftelücke in Ausbildungsberufen, so eine unveröffentlichte Studie des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung. In der Altenpflege genügten 4,9 Prozent der beschäftigten Helfer, um den Engpass zu schließen. Warum passiert es nicht?

Arbeitskräftemangel ist vor allem ein Qualifikationsproblem

Die Vorstellung, der deutsche Arbeitsmarkt leide unter einem Mangel an Arbeitskräften schlechthin, verkennt die Struktur des Problems. Das Kompetenzzentrum Fachkräftesicherung am Institut der deutschen Wirtschaft stützt sich auf Daten der Bundesagentur für Arbeit und des Instituts für Arbeits- und Berufsforschung und kommt zu dem Schluss, dass es auf dem Arbeitsmarkt vor allem an passenden Qualifikationen fehlt. Diese Unterscheidung verlagert den Blick von der Frage, ob genügend Menschen arbeiten wollen, auf die Frage, ob die vorhandenen Menschen die Fähigkeiten erwerben können, die der Arbeitsmarkt verlangt.

Weiterbildung könnte ein Sechstel der Fachkräftelücke schließen

Die unveröffentlichte Studie, über die die Rheinische Post berichtet, beziffert das Potenzial dieser Einsicht. Durch Weiterbildung und Höherqualifizierung von Hilfskräften könnte die Fachkräftelücke in Deutschland bei Ausbildungsberufen um knapp 17 Prozent oder ein Sechstel verringert werden. Eine Größenordnung, die in der arbeitsmarktpolitischen Planung üblicherweise ganze Förderprogramme rechtfertigt.

Die Zahlen, auf denen diese Rechnung beruht, sind ebenso nüchtern wie aufschlussreich. Im Jahr 2025 konnten der Studie zufolge rund 1,3 Millionen arbeitslose Hilfskräfte rechnerisch keine passende Stelle in ihrem gewünschten Zielberuf finden. Gleichzeitig fehlten mehr als 225.000 qualifizierte Fachkräfte in Berufen, die in der Regel eine berufliche Ausbildung voraussetzen. Durch die Qualifizierung arbeitsloser und beschäftigter Helfer könnten bis zu 38.204 Stellen für ausgebildete Fachkräfte oder 16,9 Prozent besetzt werden. Der Engpass liegt in der Passung zwischen dem, was die Arbeitsuchenden können, und dem, was verlangt wird.

Altenpflege: Wenige Prozent der Helfer würden den Engpass beheben

In der Altenpflege standen 2025 einer Fachkräftelücke von 15.233 Stellen 25.113 arbeitslose Helfer gegenüber. Wer in der Altenpflege auf einen Platz angewiesen ist oder einen Angehörigen versorgt, spürt diese Lücke unmittelbar im Alltag. Die Lücke ist zu einem erheblichen Teil das Ergebnis unterlassener Qualifizierung.

Wie gering der tatsächliche Aufwand wäre, um diese Lücke zu schließen, zeigt eine weitere Rechnung der Studie. Würden sich 4,9 Prozent aller beschäftigten Helfer in der Altenpflege und 6,6 Prozent der beschäftigten Helfer in der Gesundheits- und Krankenpflege qualifizieren, könnten sämtliche Engpässe in den entsprechenden Fachkraftberufen geschlossen werden. Das Potenzial scheitert an den Bedingungen, unter denen Qualifizierung stattfindet, nicht an der schieren Menge der Helfer.

Warum die Weiterbildungspraxis das Potenzial nicht ausschöpft

Doch zwischen dem rechnerischen Potenzial und der tatsächlichen Inanspruchnahme von Weiterbildung klafft eine tiefe Kluft. Im Jahr 2024 waren knapp 100.000 Eintritte in Weiterbildungsmaßnahmen zu verzeichnen, bei einem jahresdurchschnittlichen Bestand von etwa vier Millionen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Im Jahr 2025, nach der Neuregelung der Zuständigkeit, waren die Eintrittszahlen nochmals deutlich rückläufig. Laut Statistik der Bundesagentur lagen sie um etwa 13 Prozent unter dem Niveau des Vorjahres.

Der langfristige Trend verstärkt diesen Befund. Nach dem Hoch im Jahr 2009 mit weit über 230.000 Eintritten waren die Zahlen stark rückläufig, stagnierten dann in den 2020er Jahren und gingen ab dem Jahr 2024 nochmals stark zurück auf nur noch rund 81.000 Eintritte im Jahr 2025. Dieser Abwärtstrend ist Ausdruck einer politischen Prioritätensetzung, die Weiterbildung zunehmend als disponiblen Posten behandelt.

Hinzu kommt, dass nur ein kleiner Teil der geförderten Weiterbildungen überhaupt auf einen Berufsabschluss zielt. Der Anteil der Eintritte in abschlussorientierte Weiterbildungen an allen Eintritten Arbeitsloser in geförderte Weiterbildungen lag im Beobachtungszeitraum rechtskreisübergreifend bei durchschnittlich 20 Prozent, bei monatlichen Schwankungen zwischen 12 und 32 Prozent. Die übrigen Maßnahmen mögen kurzfristige Anpassungen ermöglichen, sie beheben jedoch nicht die strukturelle Qualifikationslücke, die der Kofa-Studie zufolge den eigentlichen Engpass bildet.

Gewerkschaften schlagen Alarm wegen sinkender Eintrittszahlen

Die jüngste Entwicklung der Eintrittszahlen hat auch die Gewerkschaften auf den Plan gerufen. Im Zeitraum Januar bis Mai 2025 sank die Zahl der Neueintritte gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4.465 bzw. 3,9 Prozent. Betrachtet man den Zeitraum November 2024 bis Februar 2025, der nur gesicherte Daten umfasst, ergibt sich ein Rückgang von 5.129 Neueintritten bzw. 5,5 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Der Deutsche Gewerkschaftsbund hat diese Entwicklung öffentlich gemacht und damit die Frage aufgeworfen, ob die Neuregelung der Zuständigkeit die erhoffte Stabilisierung gebracht hat.

Zuständigkeitswechsel: Wer den Bedarf kennt, zahlt nicht

Dieser Umbau ist ordnungspolitisch von erheblicher Tragweite. Die Zuständigkeit für Beratung, Bewilligung und Finanzierung für die Förderung beruflicher Weiterbildung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten wird von den Jobcentern (SGB II) auf die Agenturen für Arbeit (SGB III) übertragen. Die Jobcenter identifizieren Weiterbildungsbedarfe von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und verweisen sie zur Beratung an die Agenturen für Arbeit. Wer den Bedarf feststellt, verfügt nicht mehr über die Mittel, und wer die Mittel verwaltet, kennt den Bedarf nur aus zweiter Hand.

55 Prozent der Arbeitslosen haben keinen Berufsabschluss

Die strukturelle Dimension des Problems wird vollends sichtbar, wenn man die Qualifikationsstruktur der Arbeitslosen betrachtet. Im Jahr 2024 verfügten knapp 55 Prozent der bei der Bundesagentur für Arbeit registrierten Arbeitslosen über keinen Berufsabschluss. Im Rechtskreis SGB III der Arbeitslosenversicherung betrug dieser Anteil 35,4 Prozent, im Rechtskreis SGB II des Bürgergeldes sogar 65,5 Prozent. Dementsprechend betrug deren Arbeitslosenquote im Jahr 2024 rund 21 Prozent, während die Quote von Personen mit Berufsausbildung mit 3,3 Prozent deutlich geringer war. Wer keinen Abschluss hat, trägt ein Arbeitslosigkeitsrisiko, das mehr als sechsmal so hoch ist wie das eines ausgebildeten Facharbeiters.

Vier offene Fragen nach der Reform

Die offenen Fragen, die dieser Befund aufwirft, sind zahlreich. Ob die Übertragung der Zuständigkeit auf die Agenturen für Arbeit die Eintrittszahlen wieder steigern wird, ist offen. Ob die Haushaltsmittel, die für die geförderte Weiterbildung bereitstehen, ausreichen, um das von der Kofa-Studie bezifferte Potenzial auch nur annähernd auszuschöpfen, ist offen. Ob die arbeitslosen Hilfskräfte selbst die Bereitschaft und die Voraussetzungen für eine mehrjährige Qualifizierung mitbringen, ist offen. Und ob die Arbeitgeber in der Pflege und in anderen Ausbildungsberufen bereit sind, beschäftigte Helfer für die Dauer der Qualifizierung freizustellen, ist offen. Die Studie liefert die Zahl, die Politik liefert bislang vor allem eine organisatorische Umstellung, deren Wirkung in die entgegengesetzte Richtung weist.

Dieser Text wurde KI-gestützt erstellt, Aussage für Aussage gegen die Quellen geprüft und redaktionell freigegeben. So arbeiten wir

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